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   OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07   

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OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07 (https://dejure.org/2009,5289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2009 - 1 KN 219/07 (https://dejure.org/2009,5289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2009 - 1 KN 219/07 (https://dejure.org/2009,5289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umdeutung bei einer Veränderungssperre; Aushangfrist bei ortsüblicher Bekanntmachung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    14 I BauGB; 17 I 1 BauGB; 17 I 3 BauGB; 17 II BauGB; 17 III BauGB; 17 IV BauGB; 2 I 2 BauGB; 35 I Nr 4 BauGB; 41 IV 3 VwVfG; 43 VwVfG; 47 VwVfG
    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung, ortsübliche; Betrieb, ortsgebundener; Tierhaltung; Tierhaltung, gewerbliche; Umdeutung; Veränderungssperre; Verhinderungsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umdeutung einer formell unwirksamen Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 91
  • DVBl 2009, 1395
  • DÖV 2009, 1010
  • BauR 2010, 67
  • ZfBR 2010, 486 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2009 - 1 MN 289/08

    Steuerung der gemeindeweiten Zulassung von Tierhaltungsanlagen durch einfachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Wie der Senat mit Beschluss vom 6. April 2009 (- 1 MN 289/08 -, AUR 2009, 225 = RdL 2009, 147) dargelegt habe, müsse die satzungsmäßige Aushangfrist für die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses abgelaufen sein, bevor die Veränderungssperre bekannt gemacht werden dürfe.

    Die Frage, auf welchem Zeitpunkt es bei der Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses durch Aushang ankommt, hat der Senat erstmals in seinem Beschluss vom 6. April 2009 (- 1 MN 289/08 -, RdL 2009, 147) angesprochen, aber noch offen gelassen:.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 6. April 2009 (1 MN 289/08) noch offen gelassen, ob die Bekanntmachung erst nach Ablauf der in der Hauptsatzung jeweils vorgesehenen Frist bewirkt ist.

    Soweit der Senat in einem vergleichbaren, nämlich ebenfalls die Zurückdrängung von Massentierhaltung betreffenden Fall deshalb Konkretisierungsdefizite angenommen hat (Beschl. v. 6.4.2009 - 1 MN 289/08 -, RdL 2009, 147 = AUR 2009, 225), ist dies angesichts bestehender Konzeptionsunterschiede auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Denn es ist regelmäßig davon auszugehen, dass es einer Gemeinde in erster Linie darauf ankommt, eine gültige Veränderungssperre zu erreichen, unabhängig davon, wie die darauf abzielenden Maßnahmen rechtlich einzuordnen waren; das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Urteil vom 10. September 1976 (- IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 = NJW 1977, 400) auf die "nicht seltenen Fälle" hingewiesen, in denen eine Gemeinde eine Veränderungssperre aufrechtzuerhalten wünscht, deren (bisherige) Gültigkeit nicht außer Zweifel steht.

    Zu diesem Zeitpunkt unterschieden sich die inhaltlichen Anforderungen an eine Verlängerung nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB nicht von denen einer Erneuerung nach § 17 Abs. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 = NJW 1977, 400).

    Die Planung muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 21 = BRS 30 Nr. 76) einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des künftigen Bebauungsplanes sein soll, weil die Grundstückseigentümer die mit der Veränderungssperre verbundenen Nachteile nicht hinzunehmen brauchen, wenn und solange nicht abzusehen ist, welchen Inhalt die in Aussicht genommene Planung haben soll.

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Es entspricht anderer obergerichtlicher Rechtsprechung anzunehmen, dass im Falle einer Bekanntmachung durch Aushang "nicht schon durch den Akt der Aushängung selbst, sondern erst mit Ablauf der vorgeschriebenen Frist (die Bekanntmachung) bewirkt worden ist und erst mit dem Abschluss des Aushangs das Ortsrecht Gültigkeit beanspruchen kann" (OVG Münster, Urt. v. 14.8.2008 - 7 D 120/07.NE -, ZfBR 2008, 802 unter Hinweis auf die weitere Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesverwaltungsgerichts; BVerwG, Urt. v. 14.12.1973 - 4 C 71.71 -, BRS 27 Nr. 167; BVerwG, Urt. v. 7.5.1971 - IV C 76.68 -, BRS 24 Nr. 15).

    Dieser Zweck, der Bevölkerung die Möglichkeit der Kenntnisnahme tatsächlich zu geben und zwar auch in Übereinstimmung mit der vorher festgelegten Zeitspanne, ist nicht begrenzt auf die Bekanntmachung von Satzungen, sondern gilt in gleicher Weise auch für sonstige Bekanntmachungen im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 1 der Hauptsatzung der Antragsgegnerin (i.d.S. auch BVerwG, Urt. v. 7.5.1971, a.a.O.).

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1971 (- IV C 76.68 -, Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 = BauR 1971, 182 = DVBl. 1971, 633 = BRS 24 Nr. 15) folgt nichts anderes.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Die Gebietsänderung und die Verlängerung der Veränderungssperre können in das anhängige Verfahren einbezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138 = NVwZ 2004, 858).

    Genügend konkretisiert ist der künftige Planinhalt in der Regel, wenn die künftige Nutzung des Gebietes der Art nach festgelegt ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - , ZfBR 2004, 460/463; - 4 CN 13.03 -, ZfBR 2004, 464/465).

    Die Veränderungssperre darf nicht eingesetzt werden, um die Planungshoheit der Gemeinde zu sichern bzw. um erst Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts zu gewinnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Zwar können der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans und der Beschluss über die Veränderungssperre in derselben Ratssitzung gefasst werden, wenn die richtige Reihenfolge eingehalten wird (BVerwG, Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BauR 1989, 432).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Auslegung dieser Vorschriften vor allem in zwei Entscheidungen befasst, deren älterer (Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BauR 1989, 432) die Antragsgegnerin entnimmt, dass es ausreichend sei, wenn sich die Gemeinde mit dem Vorgang des Aushängens zum Aufstellungsverfahren als Sicherungsobjekt bekannt habe.

    Die Veröffentlichung ist Voraussetzung seiner Rechtswirksamkeit (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 236.88 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 13 = UPR 1989, 193 = ZfBR 1989, 171 = NVwZ 1989, 661).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 7 D 120/07

    Unzulässige Bekanntmachung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Ist für die Bekanntmachung ein Aushang mit bestimmter Frist vorgeschrieben, dann ist die Bekanntmachung jedenfalls bei Rechtsvorschriften erst mit Ablauf der Frist bewirkt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.8.2008 - 7 D 120/07.NE -, BauR 2008, 2014; Urt. v. 24.11.2008 - 7 D 52/07.NE -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 15.3.2007 - 2 K 128/06 -, juris).

    Es entspricht anderer obergerichtlicher Rechtsprechung anzunehmen, dass im Falle einer Bekanntmachung durch Aushang "nicht schon durch den Akt der Aushängung selbst, sondern erst mit Ablauf der vorgeschriebenen Frist (die Bekanntmachung) bewirkt worden ist und erst mit dem Abschluss des Aushangs das Ortsrecht Gültigkeit beanspruchen kann" (OVG Münster, Urt. v. 14.8.2008 - 7 D 120/07.NE -, ZfBR 2008, 802 unter Hinweis auf die weitere Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesverwaltungsgerichts; BVerwG, Urt. v. 14.12.1973 - 4 C 71.71 -, BRS 27 Nr. 167; BVerwG, Urt. v. 7.5.1971 - IV C 76.68 -, BRS 24 Nr. 15).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1999 - 1 M 3614/99

    Überprüfung des Bebauungsplans aus Anlaß der Prüfung der Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Ist eine Veränderungssperre aus formellen Gründen unerkannt unwirksam, kann eine etwa ein halbes Jahr später beschlossene Änderung ihres Geltungsbereichs unter Umständen in eine wirksame Veränderungssperre umgedeutet werden (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BauR 2000, 73= BRS 62 Nr. 122).

    Die Umdeutung einer Verlängerung nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB in eine Erneuerung nach § 17 Abs. 3 BauGB hat der Senat im Beschluss vom 15. Oktober 1999 (- 1 M 3614/99 -, BauR 2000, 73) allerdings nicht für zulässig gehalten und sich zur Begründung insoweit auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 2. Dezember 1988 (- 2 A 3.87 -, BRS 49 Nr. 111) bezogen.

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 1 KN 122/08

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre bei Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass bei einem durch öffentlichen Aushang bekannt zu machenden Aufstellungsbeschluss die in der Hauptsatzung bestimmte Aushangfrist erst abgelaufen sein muss, bevor die Satzung über eine Veränderungssperre bekannt gemacht werden darf (Urt. v. 12.05.2009 - 1 KN 122/08 -).

    In seinem Urteil vom 12. Mai 2009 (- 1 KN 122/08 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris) hat der Senat sodann ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2007 - 2 K 128/06

    Bekanntmachung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    Ist für die Bekanntmachung ein Aushang mit bestimmter Frist vorgeschrieben, dann ist die Bekanntmachung jedenfalls bei Rechtsvorschriften erst mit Ablauf der Frist bewirkt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.8.2008 - 7 D 120/07.NE -, BauR 2008, 2014; Urt. v. 24.11.2008 - 7 D 52/07.NE -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 15.3.2007 - 2 K 128/06 -, juris).

    Erst mit Ablauf dieser Frist ist die Bekanntmachung endgültig vollzogen (OVG Magdeburg, Urt. v. 15.3.2007 - 2 K 128/06 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07
    "Nach § 14 Abs. 1 BauGB ist der Beschluß der Gemeinde über die Aufstellung eines Bebauungsplans materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die als Satzung zu erlassende Veränderungssperre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 2.05

    Zweckverband; Gründung; Verkündung; Bekanntmachung; kumulative Bekanntmachung;

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04

    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde

  • BVerfG, 13.11.1987 - 1 BvR 739/87
  • OVG Berlin, 02.12.1988 - 2 A 3.87

    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer Veränderungssperre bzw. deren Verlängerung

  • BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 329.96

    Grenzverlauf einer Landschaftsschutzverordnung - Randzonen - Teilbereiche -

  • OVG Saarland, 11.01.1980 - II N 2/79

    Gültigkeit einer Veränderungssperre; Angreifbarkeit einer Veränderungssperre im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2009 - 8 B 572/09

    Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

  • OVG Saarland, 27.02.2008 - 2 B 450/07

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 7 D 52/07

    Mängel bei der Verkündung eines Bebauungsplans durch Anschlag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2007 - 7 A 3851/06

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines SB-Marktes mit 43

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98

    Außerkrafttreten; Bebauungsplan; Feststellungsinteresse; Normenkontrollantrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - 10a B 1522/03
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 KN 1177/01

    Aushangkasten; Auslegung; Bebauungsplan; Gemeinde; Normenkontrolle;

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 1 K 3502/98

    Rückwirkende Inkraftsetzung einer Veränderungssperre;; Aufstellungsbeschluß

  • OVG Saarland, 17.10.1969 - II R 46/69

    Ausweisung einer Grundstücksfläche als Wochenendhausgebiet ; Fristwahrung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18

    Gültigkeit einer Veränderungssperre

    Soweit satzungsrechtlich nichts anderes geregelt ist, ist im Fall der Bekanntmachung durch Aushang die Veröffentlichung eines Aufstellungsbeschlusses nach Ablauf der in der Hauptsatzung vorgeschriebenen Aushängefrist bewirkt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.01.2015 - 1 KN 10/14 -, juris, RdNr. 28; Urt. v. 14.08.2009 - 1 KN 219/07 - juris, RdNr. 29 ff., m.w.N).

    Ist für eine Bekanntmachung durch Aushang ohne irgendwelche Beifügungen eine bestimmte Aushangfrist bestimmt, kann dies nur dahin verstanden werden, dass gerade auch dem Fristende rechtliche Wirkung zukommen sollte (vgl. NdsOVG, Urt. v. 14.08.2009, a.a.O., RdNr. 44).

    Zur Wahrung der rechtsstaatlich gebotenen Mindestfrist des Aushangs für die Bewirkung der ortsüblichen Bekanntmachung erscheint es nicht ausgeschlossen, dass in einer kleinen Gemeinde sogar der Tag des Aushangs ausreicht, wenn dieser seinerseits vorher bekannt ist, etwa eine derart verlässliche zeitliche Verknüpfung der maßgeblichen Hauptsatzung zu entnehmen ist (zum Ganzen: NdsOVG, Urt. v. 14.08.2009, a.a.O., RdNr. 45 ff.).

    Eine "sonstige" Bekanntmachung muss lediglich sicherstellen, dass die Gemeindebürger - soweit sie interessiert sind - zuverlässig Kenntnis von dem bekanntzugebenden Ereignis erhalten können (vgl. NdsOVG, Urt. v. 14.08.2009, a.a.O., RdNr. 45, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18

    Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung;

    Will die Gemeinde Verwaltungsakte und andere Angelegenheiten wie Zeit und Ort der Auslegung eines Straßenbestandsverzeichnisses gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 NStrG a. F. durch Aushang bekannt machen, muss ihre Hauptsatzung die Dauer des Aushangs regeln (Fortführung NdsOVG, Urteil vom 14.8.2009 - 1 KN 219/07 - juris Rn. 36 m. w. N. zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG).

    Erst mit Ablauf dieser Frist ist die Bekanntmachung endgültig vollzogen (NdsOVG, Urteil vom 14.8.2009 - 1 KN 219/07 - juris Rn. 36 m. w. N. zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG).

    Es besteht kein Grund, für diese Bekanntmachungen etwas Anderes gelten zu lassen als für die Dauer der Bekanntmachung von Satzungen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 14.8.2009, a. a. O., Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2016 - 1 MN 180/15

    Abwägung; Auslegung; Bebauungsplan; Bioaerosole; Dorfgebiet; Erforderlichkeit des

    Ein Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats zur Frage, wann ein Planaufstellungsbeschluss im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wirksam bekannt gemacht worden ist, besteht nicht (vgl. dazu etwa Urt. v. 14.8.2009 - 1 KN 219/07 -, BauR 2010, 67; Urt. v. 17.3.2013 - 1 KN 264/09 -, Vnb).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08

    Dauer einer Veränderungssperre bis in das vierte Jahr nur unter den

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.08.2009 (- 1 KN 219/07 -, BauR 2010, 67 = NVwZ-RR 2010, 91) hierzu eine abweichende Auffassung vertreten und in seiner Begründung angemerkt, eine Umdeutung scheitere nicht daran, dass § 47 VwVfG nur Verwaltungsakte betreffe.
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 85/20

    Betriebswohnen; Betriebswohnung; Dauerwohnen; Reines Wohngebiet; Sondergebiet

    Der Senat hat eine Umdeutung einer Verlängerung einer Veränderungssperre in eine Erneuerung dann als grundsätzlich unbedenklich angesehen, wenn die Gemeinde bei der umgedeuteten Entscheidung inhaltlich keine anderen Erwägungen hinsichtlich der Einschränkung der Eigentümerbefugnisse anzustellen hatte als bei der Entscheidung, die formell richtiger zum gleichen Ergebnis führt (Senatsurt. v. 14.8.2009 - 1 KN 219/07 -, BauR 2010, 67 = BRS 74 Nr. 122 = juris Rn. 50 f.).
  • OVG Saarland, 19.12.2013 - 2 C 338/12

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Rechtsschein der Normgültigkeit;

    Ob - aus Sicht des Senats allerdings sehr fern liegend - allgemein eine "Umdeutung" derart fehlgeschlagener Verlängerungen von Veränderungssperren in einen Neuerlass nach dem § 17 Abs. 3 BauGB in Betracht zu ziehen gewesen wäre,(vgl. zu den Möglichkeiten einer Umdeutung insbesondere seit dem Wegfall von Zustimmungs- und Genehmigungserfordernissen durch das EAG Bau Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Auflage 2006, § 17 Rn 7, m.w.N. aus der Literatur; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.4.2011 - 1 KN 206/08 -, BRS 78 Nr. 131, zur Möglichkeit einer Umdeutung einer - aus Sicht der Gemeinde - "neuen" in eine "erneute" Veränderungssperre im Sinne von § 17 Abs. 3 BauGB, Urteil vom 14.8.2009 - 1 KN 219/07 -, BRS 74 Nr. 122, zur Umdeutung einer Änderung des Aufstellungsbeschlusses in eine wirksame Veränderungssperre, gegen eine Umdeutung einer "Verlängerung" (§ 17 Abs. 2 BauGB) in eine Erneuerung (§ 17 Abs. 3 BauGB) OVG Berlin, Urteil vom 2.12.1988 - 2 A 3.87 -, BRS 49 Nr. 111, OVG Lüneburg, Urteil vom 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BauR 2000, 73, m.w.N.) braucht aus Anlass der vorliegenden Entscheidung nicht vertieft zu werden.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 2 LA 125/16

    Abiturprüfung; Aushang; Prüfungstermin; Terminsbekanntgabe

    Zwar wird auch für solche Formen der Bekanntgabe in anderen Rechtszusammenhängen zum Teil angenommen, dass sie normativer Regelung bedürfen; so sind etwa Aushänge als Form der "ortsüblichen Bekanntmachung" im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Urt. v. 14.8.2009 - 1 KN 219/07 -, NVwZ-RR 2010, 91; Urt. v. 10.2.2015 - 1 KN 124/13 -, NVwZ-RR 2015, 449) in der Hauptsatzung der betreffenden Gemeinden zu regeln.
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2022 - 1 MN 52/22

    Bekanntmachung, öffentliche; Bekanntmachung, ortsübliche; Hauptsatzung

    Eine Mindestaushangfrist von einer Woche ist vor diesem Hintergrund ausreichend bemessen (vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.8.2009 - 1 KN 219/07 -, NVwZ-RR 2010, 91 = BauR 2010, 67 = juris Rn. 47), zumal in einer kleinen Inselgemeinde wie der Antragsgegnerin mit kurzen, regelmäßig ohne PKW zurückgelegten Wegen, in der damit zu rechnen ist, dass jeder Bürger regelmäßig das zentral in der Ortsmitte gelegene Rathaus passiert.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2015 - 1 KN 10/14

    Zulässigkeit der Bekanntmachung einer Veränderungssperre

    Bewirkt ist die Veröffentlichung in einem solchen Fall erst nach Ablauf der Aushangfrist (vgl. m. w. N. Senat, Urt. v. 14.8.2009 - 1 KN 219/07 -, juris Rn. 29 ff. = NVwZ-RR 2010, 91 = BRS 74 Nr. 122), die gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung 14 Tage beträgt.
  • VG Ansbach, 28.10.2020 - AN 3 K 20.00800

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre

    Hierzu wird auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 2009 (1 KN 219/07) verwiesen.
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